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BioCar Geschichte und Geschichten - Teil 5

50 EURO oder 5000 EURO, what you want

Das Gebäude Ridlerstrasse 57 in München ist ein für die Pflanzenöltechnologie wichtiger Ort. Hier fanden sehr umfangreiche Prüfungen mit PÖ-getriebenen Dieselmotoren statt. 1992 und davor wurden im Auftrag des Bayr. Landwirtschafts-ministeriums unter der Leitung von Prof.Arno Strehler Daten und Fakten zusammengetragen, die letztlich in den 500 Seiten starken Wälzer

Verwendung von Rapsöl zu Motorentreibstoff und als Heizölersatz (Gelbes Heft 40) einflossen. Im ersten Stock über dem Motorenprüfstand erklärte ich am 25.10.94 dem Sachverständigen Zilmans mein Vorhaben: - Ein Dieselfahrzeug soll so umgebaut werden, dass es wahlweise mit Diesel oder Altfett gefahren werden kann. Das Gespräch dauerte etwa 45 Minuten. Mittendrin erfuhr ich von R.Zilmans, dass der Betrieb eines Dieselfahrzeugs mit einem anderen Kraftstoff als Diesel eine Neuzulassung des Fahrzeugs notwendig macht. Dazu gehört ein umfangreiches Abgasgutachten. Dieses Gutachten kostet etwa 10 000 DM, sagte R. Zilmans. Da habe ich sicher geschluckt. Auf dem Parkplatz stand mein Passat mit dem schön warmen Fett-Tank, wenn Zilmans recht hat ohne Zulassung und damit ohne Versicherungsschutz. Zum Abschied bekam ich ein Blatt Papier, ß 19 letzte Seite, StVZO, 17. Ergänzungslieferung, Oktober 1993.

Zuhause las ich den erfreulich klaren Text in Ruhe durch. Dort steht das Gegenteil von dem, was Zilmans zu mir sagte. Wie kam es zu diesem Widerspruch? Zilmans ging mit seinem Wissen davon aus, dass mein Motor in wichtigen Teilen verändert wird. Ich ging zu Zilmans mit dem Wissen, dass mein Motor nicht verändert ist.

Ziemlich aufgebracht rief ich den Zilmans am selben Tag an. In einem Satz von Zilmans war alles aufgeklärt: -"Wenn Sie nichts an abgasrelevanten Teilen geändert haben, dann brauchen Sie kein Abgasgutachten." Und wie wird mein Fettauto dann zulassungsfähig? - "Sie müssen den zweiten Tank begutachten lassen, kostet DM 89.-" Das war der Durchbruch.

Es ist eben ein Unterschied, ob man beim Umsteigen auf eine vom "Referenzkraftstoff Diesel" abweichende biogene Alternative 100.- DM bezahlen muss oder 10 000.-DM. Es gibt keine rechtliche Handhabe, den Betrieb eines Autos mit Pflanzenöl, Schweineschmalz, Rindertalg, Erdnussfett, usw. zu untersagen. Voraussetzung ist lediglich, man verändert nicht die Düsen, Brennräume Einspritzdrücke, Verdichtung oder Steuerzeiten über das vom Hersteller erlaubte und die Verwendung des eingesetzten Sprits ist nicht verboten. (Altes Motorenöl verfahren ist zwar möglich, aber verboten.) Dass der eingesetzte Sprit kein "abgasrelevantes Teil" sein soll, ist geradezu grotesk. Hier haben wir also die klassische Gesetzeslücke. Warum der Gesetzgeber diese Lücke gelassen hat, kann man sich aussuchen. Ich selbst vermute einen Mangel an Sachverstand, denn es gibt durchaus Belege für fragwürdige Emissionen beim Verbrennen von biogenen Alternativen in Dieselmotoren. ( siehe Gelbes Heft 40, die nichtlimitierten Schadstoffe und PAHs).

Ich muss als Umrüster nicht päpstlicher sein als der Papst. Es genügt, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Auch für BioDiesel gibt es heute keine gesetzgeberische Fragestellung in Richtung schädigende Abgase. Nun stand Entwicklung und Vertrieb von Nachrüstbausätzen für alle Dieselfahrer nichts im Weg mit dem Ziel ohne Motoränderung 100% naturbelassene Treibstoffe zu fahren.

Fortsetzung folgt

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Copyright G.Lohmann - Letzte Änderung 26.1.2002